C. Mit Vernehmlassung vom 2. April 2012 beantragte das Kantonale Personalamt die Abweisung der Beschwerde. D. Auf Aufforderung des Gerichts hin reichte das Kantonale Personalamt mit Schreiben vom 27. April 2012 Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Basel-Landschaftlicher Personalverbände zu den Akten. Mit Schreiben vom 3. Mai 2012 beantragte der Beschwerdeführer durch seinen Rechtsvertreter, dass der Beschwerdegegner ein im Protokoll der Finanzund Kirchendirektion vom 30. Mai 2008 erwähntes externes Gutachten zu den Akten einzureichen habe.