Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 7.2 Die Fragen, ob der Kanton Basel-Landschaft das Recht auf Besteuerung verwirkt hat und ob der Kanton Obwalden die Steuer in guten Treuen sowie in Unkenntnis des kollidierenden Steueranspruchs erhoben hat, stellen sich somit erst, wenn das Bundesgericht im vorliegenden Fall die interkantonale Steuerstreitigkeit zulasten des einen oder anderen Kantons entschieden hat.