Der Kanton Obwalden ist folglich von einer selbständigen Tätigkeit und gerade nicht von geldwerten Leistungen im Rahmen einer konkurrenzierenden Tätigkeit ausgegangen. Zudem war der Kanton Obwalden gemäss seinem Schreiben an die Steuerverwaltung vom 10. Januar 2011 bereit, die Besteuerung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ab dem Jahre 2008 (wieder) dem Kanton Basel-Landschaft zu überlassen.