5.3 Aufgrund der vorliegenden Akten könnte der Anschein einer konkurrenzierenden Tätigkeit des Beschwerdeführers gegenüber der E.____ AG erweckt werden. Während Jahren hat die Aktiengesellschaft sämtliche Geschäfte des Beschwerdeführers abgewickelt, von welchen nunmehr ohne klar ersichtlichen Grund seit dem Jahr 2006 ein Teilbereich über die Einzelunternehmung des Beschwerdeführers abgewickelt werden. Bei dieser Konstellation liegt die Annahme nahe, der Verzicht der Aktiengesellschaft auf das ihr zustehende Einkommen sei einzig im Beteiligungsverhältnis des Beschwerdeführers an der Akteingesellschaft begründet.