934 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Fünfter Teil: Obligationenrecht]). Folglich ist bei solchen Personengesellschaften mit dem zivilrechtlichen Sitz immer auch ein Geschäftsbetrieb verbunden, so dass aufgrund von Art. 4 Abs. 1 StHG ein Anknüpfungstatbestand für die beschränkte Steuerpflicht des ausserkantonalen Gesellschafters im Kanton definitionsgemäss gegeben ist (MAJA BAUER-BALMELLI/MARKUS NYFFENEGGER in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, 2. Auflage Basel 2002, S. 62).