4.3 Als Geschäftsbetriebe im Kanton gelten schweizerische Unternehmen mit Sitz resp. festen Anlagen oder Einrichtungen im Kanton. Inhaber von Einzelfirmen sowie Teilhaber an kaufmännischen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften unterliegen der beschränkten Steuerpflicht im Kanton, wenn sich der zivilrechtliche Sitz der Einzelunternehmung beziehungsweise der Personengesellschaft im Kanton befindet.