Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht 4.1 Nach StHG kann für natürliche Personen eine Steuerpflicht sowohl aufgrund persönlicher als auch aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit bestehen: In persönlicher Hinsicht in dem Sinne, als die natürliche Person ein Hauptsteuerdomizil in dem Kanton begründet, wo sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hat (Art. 3 Abs. 1 StHG);