3. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass sein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bereits vom Kanton Obwalden besteuert worden sei und demzufolge eine Besteuerung des gleichen Einkommens im Kanton Basel-Landschaft nicht zulässig sei, da ansonsten eine unzulässige Doppelbesteuerung resultieren würde. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet somit die Frage, ob die Steuerverwaltung und das Steuergericht zu Recht von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und in der Folge von einer Steuerpflicht des Beschwerdeführers im Kanton Basel-Landschaft ausgegangen sind.