2. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft wird angewiesen, die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführenden zu verlängern. 3. Die Angelegenheit wird zur Neuverlegung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zurückgewiesen. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 5. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'189.50 (inkl. Auslagen und 8% MWST) zu entrichten. Präsidentin Gerichtsschreiber Seite 8