So führten die Ehegatten anlässlich der Parteiverhandlung vom 25. April 2012 aus, dass sie sich mindestens drei bis vier Mal pro Woche treffen würden, um miteinander zu essen oder zu spazieren und dass die Ehefrau dem Beschwerdeführer beim Erledigen der Haushaltsarbeiten behilflich sei, wobei ihre Mutter D.____ betreue, wenn sie sich beim Beschwerdeführer aufhalte. Die Ehegatten machten im Weiteren glaubhaft geltend, sie würden wieder zusammen wohnen wollen, sobald es der Gesundheitszustand von D.____ zulasse.