Anhang zur Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV) vom 9. Dezember 1985 unter anderem zu massiven Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme mit anderen Menschen führen. Anlässlich der Parteiverhandlung vom 25. April 2012 wurden die Ehegatten getrennt zu ihrer Beziehung befragt. Sie konnten glaubwürdig darlegen, dass der Beschwerdeführer nur deshalb aus der ehelichen Wohnung ausgezogen sei, weil D.____ den Beschwerdeführer als Ehemann seiner Mutter nicht akzeptiert habe.