Seite 5 6.4 Der Beschwerdeführer macht hierzu geltend, dass sich seine Ehefrau und er nur deshalb getrennt hätten, weil Probleme mit D.____ aufgetreten seien. Dieser leide unter dem ADHS-Syndrom, was zu grossen Spannungen zwischen D.____ und dem Beschwerdeführer geführt habe. Trotz getrennter Wohnverhältnisse hätten sie und ihr Ehemann nach wie vor engen Kontakt. Ihre Ehe sei intakt, sie würden sich alle zwei Tage sehen. Beide Eheleute hätten den Wunsch, so schnell wie möglich wieder als Familie zusammenleben zu können, doch müssten sie, auch wenn es ihnen sehr schwer falle, zur Zeit aufgrund des Gesundheitszustandes von D.____ darauf verzichten. Da es D.__