I. Mit Verfügung des Kantonsgerichts vom 20. April 2012 wurde der Beschwerdeführer ersucht, einen auf ihn lautenden, beidseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag mit der Einzelunternehmung H.____ und auf seinen Namen von der Einzelunternehmung H.____ ausgestellte Lohnabrechnungen für die Monate Februar und März des Jahres 2012 spätestens an der Verhandlung vom 25. April 2012 vorzulegen bzw. einzureichen.