G. Mit Präsidialverfügung vom 4. Januar 2012 wurde der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen. Zur Parteiverhandlung wurden der Beschwerdeführer sowie B.____ als Auskunftsperson geladen. Zudem wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung gutgeheissen. H. Mit Eingabe vom 10. Februar 2012 reichte der Beschwerdeführer einen auf das Unternehmen H.____ (Arbeitgeber) und den Beschwerdeführer (Arbeitnehmer) lautenden, aber vom Unternehmen H.____ nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag vom 25. Januar 2012 ein.