F. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2011 reichte der Beschwerdeführer ein von F.____, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP der Familien- und Jugendberatung G.____, am 17. November 2011 verfasstes ärztliches Gutachten betreffend D.____ ein. Darin bestätigt der Gutachter, dass D.____ seit dem 4. Juni 2009 bei der Familien- und Jugendberatung G.____ in Psychotherapie sei. Der Anlass hierzu seien Probleme, die durch sein länger bekanntes und damals schon diagnostiziertes Geburtsgebrechen 404 wesentlich mit verursacht seien. Eine Fortsetzung der Therapie sei angezeigt.