Am 20. Oktober 2009 gab B.____ gegenüber dem Amt für Migration des Kantons Basel- Landschaft (AfM) an, dass sich die Eheleute nur vorübergehend getrennt hätten. Getrennt hätten sie sich, weil Probleme mit D.____ (geb. 1998), dem Sohn der Ehefrau aus einer früheren Beziehung, aufgetreten seien. Dieser leide unter dem ADHS-Syndrom und habe generell Mühe, den neuen Ehemann zu akzeptieren. Ihre Ehe sei jedoch intakt, sie würden sich jeden zweiten Tag sehen. Am 16. Dezember 2009 teilte A.____ dem AfM mit, dass die Trennung lediglich aufgrund der psychischen Probleme von D.____ erfolgt sei und dass die Eheleute keine Probleme miteinander hätten.