3. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Beschwerdeführerinnen eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von total Fr. 2'500.-- (inkl. Auslagen und 8% MWST) zu bezahlen. Im Übrigen werden die Parteikosten wettgeschlagen. Präsidentin Gerichtsschreiber Gegen diesen Entscheid haben die Beschwerdeführerinnen am 19. Juli 2012 beim Bundesgericht Beschwerde erhoben (Verfahrensnummer: 2C_720/2012). Seite 12