So lassen die auf den Planunterlagen festgehaltenen Vorgaben betreffend die Türkonstruktion die Platzierung des Schlosses offen. Die Abbildungen auf den Plänen, auf welchen das Schloss im Türrahmen eingezeichnet ist, sind folglich nur im Sinne eines Musters zu verstehen. Doch selbst wenn die Planunterlagen eine entsprechende Vorgabe formulieren würden, wäre aufgrund der sich aus dem Dokument "Angebot BKP 272.1 Sicherheitstüren" der Ausschreibungsunterlagen ergebenden Rangordnung der verschiedenen Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen davon auszugehen, dass die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses jenen der Pläne vorgehen würden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das