Fraglich ist, ob die Submittenten das Leistungsverzeichnis nur vollständig ausfüllen konnten, indem sie eine Zellentür offerierten, bei welchem das Schloss im Türrahmen vorgesehen ist. Hierzu ist festzuhalten, dass weder den in den Ausschreibungsunterlagen formulierten Eignungskriterien, noch dem Leistungsverzeichnis eine entsprechende Anforderung