Seite 8 weshalb die Beschwerde folglich auch in diesem Punkt abzuweisen ist. Damit kann offen gelassen werden, ob das Vorbringen der Beschwerdeführerinnen, wonach das von der Beigeladenen offerierte Produkt nie die genannte Brandschutz-Klassifizierungsnorm erfüllen und nie über eine VKF-Zulassung verfügen könne, zutrifft.