rungen zu erfüllen haben. Es sind dem Leistungsverzeichnis aber keine Hinweise zu entnehmen, wonach ein Nachweis betreffend die Erfüllung der technischen Anforderungen und damit insbesondere ein VKF-Zertifikat bereits vorgängig und nicht erst bei Abgabe des Werks vorzulegen gewesen wäre. Vielmehr lässt sich aus den Ausschreibungsunterlagen schliessen, dass ein VKF-Zertifikat im Zeitpunkt der Offerteinreichung nicht verlangt wurde.