4.5.2 Das Eignungskriterium Nr. 1 (EK 1) hält im Sinne einer allgemeinen Anforderung u.a. fest, dass die Submittenten ein vollständiges Angebot fristgerecht einzureichen hatten. Welche Dokumente mit der Offerte einzureichen waren, ergibt sich aus dem Dokument "einzureichende Dokumente", welches den Submittenten als Teil der Ausschreibungsunterlagen zugestellt wurde. Gemäss diesem Dokument hatten die Submittenten folgende Dokumente zwingend einzureichen: