beinhaltet habe, eine Zellentüre zu offerieren, welche im Zeitpunkt der Angebotseingabe bereits VKF-zertifiziert sei. Das Angebot der Beigeladenen sei vollständig gewesen. Unbestritten ist, dass das Produkt der Beigeladenen im Zeitpunkt der Angebotseinreichung weder die Brand- schutz-Klassifizierungsnorm EI 30 erfüllte, noch über eine VKF-Zulassung verfügte. Fraglich ist, ob die Beigeladene dadurch, dass sie ihrem Angebot keinen entsprechenden Nachweis beigelegt hat, ein unvollständiges Angebot eingereicht hat. Mithin ist zu prüfen, ob die Ausschreibungsunterlagen die Anforderung an die Submittenten stellten, mit Angebotseinreichung einen entsprechenden Nachweis einzureichen.