4.4.4 Aus den Ausschreibungsunterlagen geht hervor, dass zwei Referenzobjekte verlangt wurden, welche jeweils Sicherheitstüren als Gesamtleistung zum Gegenstand hatten. Die Vergabebehörde verlangte damit ausdrücklich Sicherheitstüren, ohne dabei die Varianten möglicher Sicherheitstüren auf Zellentüren einzuschränken. Die Vergabebehörde verzichtete mithin - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerinnen - auf den Nachweis der für einen Gefängnisbetrieb erforderlichen Funktionalität.