Anforderungen vergleichbare Referenzobjekte nachweisen können, das Referenzobjekt 2 "Ladenbauten" entspreche nicht den Anforderungen der Ausschreibung. Der Beschwerdegegner brachte demgegenüber im Wesentlichen vor, mit den Referenzobjekten habe der Nachweis erbracht werden müssen, dass Sicherheitstüren als Gesamtleistung durch die Anbietenden in den letzten zehn Jahren zu bestimmten Auftragswerten erbracht worden sei. Diesen Nachweis habe die Beigeladene erbracht. Nicht verlangt worden sei demgegenüber der Nachweis der Funktionalität von Sicherheitstüren, wie sie für einen Gefängnisbetrieb erforderlich sei.