4.1 Mit der vorliegenden Beschwerde wird geltend gemacht, dass die Beigeladene vom Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden müssen und den Zuschlag damit zu Unrecht erhalten habe. Entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners habe die Beigeladene die Eignungskriterien nicht erfüllt. Zum einen habe die Beigeladene ein unvollständiges Angebot eingereicht, zum anderen habe die Beigeladene nicht zwei den Anforderungen der Ausschreibung entsprechende Referenzobjekte nachweisen können.