I. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung hielten die Parteien an ihren Anträgen und an ihren Begründungen fest. Auf die weiteren Vorbringen und Begründungen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: