B. Mit Schreiben vom 2. November 2011 erhoben die a.____ AG und die b.____ AG (Beschwerdeführerinnen) gegen den Zuschlagsentscheid Beschwerde beim Kantonsgericht Basel- Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), und beantragten die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Zuschlag für den Bauauftrag "Sicherheitstüren" im Neubau Strafjustizzentrum C.____ sei den Beschwerdeführerinnen zu erteilen. Verfahrensmässig wurde unter anderem beantragt, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen, ausserdem sei den Beschwerdeführerinnen die Akteneinsicht zu gewähren.