{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-05-16", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-378_2012-05-16.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=69b9068d-426e-4c48-90c3-582c3fa65c2b&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050947", "Checksum": "42428bebd0459cc1749fe01f076ebd4a"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-378_2012-05-16.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=a7f7513a-586e-48aa-8d24-f410d5ea0173", "Checksum": "c6623f8db9db87902433286e8f91d3ab"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["810 11 378", "810 2011 378"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 16.05.2012 810 11 378 (810 2011 378)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vergabeverfahren Bauauftrag Sicherheitstüren, Neubau Strafjustizzentrum C. (RRB Nr. 1480 vom 25. Oktober 2011)"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:40:38", "Checksum": "a7494a41ebd597fae44dbe55e4c9a983", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 16.05.2012 810 11 378 (810 2011 378)\nRegeste:\nVergabeverfahren Bauauftrag Sicherheitstüren, Neubau Strafjustizzentrum C. (RRB Nr. 1480 vom 25. Oktober 2011)\n\n4.5.1 In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob die Beigeladene wegen Einreichung eines\nunvollständigen Angebots vom Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen. Die Beschwerdeführerinnen machten diesbezüglich geltend, dass die Beigeladene ein Produkt offeriert\nhabe, welches weder die Brandschutz-Klassifizierungsnorm EI 30 erfülle, noch über eine VKF-\nZulassung verfüge und damit den Ausschreibungsunterlagen nicht entspreche. Das von der\nBeigeladenen offerierte Produkt werde auch nie die genannte Brandschutz-\nKlassifizierungsnorm erfüllen und nie über eine VKF-Zulassung verfügen können. Demgegenüber machte der Beschwerdegegner geltend, dass die Ausschreibung nicht die Anforderung\nbeinhaltet habe, eine Zellentüre zu offerieren, welche im Zeitpunkt der Angebotseingabe bereits\nVKF-zertifiziert sei. Das Angebot der Beigeladenen sei vollständig gewesen. Unbestritten ist,\ndass das Produkt der Beigeladenen im Zeitpunkt der Angebotseinreichung weder die Brand-\nschutz-Klassifizierungsnorm EI 30 erfüllte, noch über eine VKF-Zulassung verfügte. Fraglich ist,\nob die Beigeladene dadurch, dass sie ihrem Angebot keinen entsprechenden Nachweis beigelegt hat, ein unvollständiges Angebot eingereicht hat. Mithin ist zu prüfen, ob die Ausschreibungsunterlagen die Anforderung an die Submittenten stellten, mit Angebotseinreichung einen\nentsprechenden Nachweis einzureichen.\n\n4.5.2 Das Eignungskriterium Nr. 1 (EK 1) hält im Sinne einer allgemeinen Anforderung u.a.\nfest, dass die Submittenten ein vollständiges Angebot fristgerecht einzureichen hatten. Welche\nDokumente mit der Offerte einzureichen waren, ergibt sich aus dem Dokument \"einzureichende\nDokumente\", welches den Submittenten als Teil der Ausschreibungsunterlagen zugestellt wurde. Gemäss diesem Dokument hatten die Submittenten folgende Dokumente zwingend einzureichen:\n\n\" Angebotsdeckblatt (ausgefüllt und unterschrieben)\nNachweis über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen (Bestätigung GAV u. Gleichstellung)\nWenn GAV unterstellt: GAV-Bestätigung der Paritätischen Kommission\nBedingungen Hochbauamt (ausgefüllt)\nBesondere Bestimmungen für das Bauprojekt (unterschrieben)\n\nSeite 7\nAngaben zur Unternehmung (ausgefüllt)\nReferenzen der Unternehmung (ausgefüllt)\nTerminprogramm Bauherr\nLeistungsverzeichnis (ausgefüllt)\"\n\n"}