{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-05-16", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-378_2012-05-16.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=69b9068d-426e-4c48-90c3-582c3fa65c2b&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050947", "Checksum": "42428bebd0459cc1749fe01f076ebd4a"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-378_2012-05-16.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=a7f7513a-586e-48aa-8d24-f410d5ea0173", "Checksum": "c6623f8db9db87902433286e8f91d3ab"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["810 11 378", "810 2011 378"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 16.05.2012 810 11 378 (810 2011 378)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vergabeverfahren Bauauftrag Sicherheitstüren, Neubau Strafjustizzentrum C. 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Mai 2012 (810 11 378)\n____________________________________________________________________\n\nSubmission\n\nVollständigkeit des Angebots / Einzureichende Nachweise\n\nBesetzung Präsidentin Franziska Preiswerk-Vögtli, Kantonsrichter Christian\nHaidlauf, Markus Clausen, Stefan Schulthess, Beat Walther, Gerichtsschreiber Markus Pachlatko\n\nParteien ARGE A.____ bestehend aus:\n\na.____ AG, Beschwerdeführerin,\n\nb.____ AG, Beschwerdeführerin,\n\nbeide vertreten durch Dr. Mischa Morgenbesser, Rechtsanwalt,\n\ngegen\n\nRegierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, Beschwerdegegner\n\nBeigeladene B.____ AG,\n\nBetreff Vergabeverfahren Bauauftrag Sicherheitstüren, Neubau Strafjustizzentrum C.____ (RRB Nr. 1480 vom 25. Oktober 2011)\nA. Mit Publikationsdatum vom 3. März 2011 wurde im Amtsblatt und im Simap die Arbeitsgattung \"Sicherheitstüren\" für den Neubau eines Strafjustizzentrums in C.____ gemäss\nGATT/WTO-Abkommen ausgeschrieben. Der Eingabetermin für die Öffnung der Angebote war\nder 9. Mai 2011.\n\nInnert der Ausschreibungsfrist wurden zwei Angebote eingereicht. Das Angebot der B.____ AG\nerwies sich dabei mit einem Preis von Fr. 647'546.25 als das preisgünstigere Angebot, dasjenige der ARGE A.____, bestehend aus a.____ AG und b.____ AG, mit einem Angebotspreis von\nFr. 1'191'295.60 als das preislich teurere Angebot.\n\nMit Beschluss Nr. 1480 vom 25. Oktober 2011 erteilte der Regierungsrat des Kantons Basel-\nLandschaft (Regierungsrat) der B.____ AG den Zuschlag.\n\nB. Mit Schreiben vom 2. November 2011 erhoben die a.____ AG und die b.____ AG (Beschwerdeführerinnen) gegen den Zuschlagsentscheid Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-\nLandschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), und beantragten\ndie angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Zuschlag für den Bauauftrag \"Sicherheitstüren\" im Neubau Strafjustizzentrum C.____ sei den Beschwerdeführerinnen zu erteilen. Verfahrensmässig wurde unter anderem beantragt, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung\nzu erteilen, ausserdem sei den Beschwerdeführerinnen die Akteneinsicht zu gewähren.\n\nC. Mit Eingaben vom 18. bzw. 21. November 2011 reichten die B.____ AG (Beigeladene)\nbzw. der Regierungsrat (Beschwerdegegner), vertreten durch die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), ihre Stellungnahmen zum Verfahrensantrag der Beschwerdeführerinnen ein und\nbeantragten jeweils dessen Abweisung. Die instruierende Präsidentin des Kantonsgerichts wies\nmit Verfügung vom 28. November 2011 den Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung\nab und entzog der Beschwerde die mit Verfügung vom 7. November 2011 superprovisorisch\nerteilte aufschiebende Wirkung.\n\nDie Beschwerdeführerinnen erhoben mit Eingabe vom 5. Dezember 2011 gegen die Verfügung\nvom 28. November 2011 Einsprache. Diese wurde mit Beschluss des Kantonsgerichts vom\n21. Dezember 2011 gutgeheissen und der Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung erteilt.\n\nD. Mit Eingabe vom 26. März 2012 reichte die Beigeladene ihre Stellungnahme zur Beschwerde vom 2. November 2011 ein und beantragte sinngemäss deren Abweisung.\n\nE. Mit Schreiben vom 27. März 2012 nahm der Beschwerdegegner, vertreten durch die\nBUD, zur Beschwerde Stellung und beantragte deren vollumfängliche Abweisung, unter o/e-\nKostenfolge.\n\nF. Mit Schreiben vom 5. April 2012 beantragte die Beigeladene sinngemäss, dass den\nBeschwerdeführerinnen die Akteneinsicht nicht zu gewähren sei, da die Offerte der Beigeladenen vertrauliche Informationen enthalte.\n\nSeite 2\nG. Mit Verfügung vom 12. April 2012 ordnete die instruierende Präsidentin des Kantonsgerichts, Abt. Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das beschleunigte Verfahren an und mit Verfügung 16. April 2012 hiess sie den Antrag auf Gewährung des Akteneinsichtsrechts teilweise\ngut.\n\nH. Mit Schreiben vom 19. April 2012 teilte die Beigeladene mit, dass sie an der Verhandlung vom 16. Mai 2012 nicht anwesend sein werde.\n\nI. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung hielten die Parteien an ihren Anträgen und\nan ihren Begründungen fest. Auf die weiteren Vorbringen und Begründungen der Parteien wird,\nsoweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.\n\nDas Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g:\n\n"}