Dies sei ihr möglich gewesen, weil sie als Gruppenleiterin in einem Pharmaunternehmen in Neuenburg Fr. 180'000.-- pro Jahr verdiene. Bei den Steuerausweisen, welche der Beschwerdegegner für die Jahre 2009 und 2010 eingeholt habe, handle es sich zudem nicht um die ihrigen, sondern wohl um diejenigen einer anderen Person mit demselben Namen.