7.1 Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung gab die Auskunftsperson an, sie habe in den Fällen, in welchen es notwendig gewesen sei, dem Beschwerdeführer finanzielle Unterstützung geleistet und die offenen Mietzinsausstände aufgrund ihrer Rechtsstellung als Bürgin bezahlt. Sie habe aber keine regelmässige wiederkehrende finanzielle Unterstützung geleistet. Dies sei ihr möglich gewesen, weil sie als Gruppenleiterin in einem Pharmaunternehmen in Neuenburg Fr. 180'000.-- pro Jahr verdiene.