5.3 Der Beschwerdeführer anerkannte in seiner Beschwerde den Umstand, dass vorliegend die Wohnkosten das übliche Mass übersteigen würden. Er verbleibe nicht freiwillig in dieser teuren Wohnung, denn die hohen Wohnkosten würden ihn in der Deckung seiner elementaren Bedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Hygiene, Gesundheitspflege etc.) massiv einschränken. Aufgrund seiner körperlichen Behinderung habe er bisher noch keine seinen Bedürfnissen angemessene Wohnung gefunden. Er habe sehr sparsam mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, welche unbestrittenermassen Fr. 540.-- betragen würden, wirtschaften müssen.