Als Adressat ist der Beschwerdeführer zudem vom angefochtenen Entscheid berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung. Da im Übrigen auch die weiteren formellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann auf die Beschwerde – vorbehältlich der nachfolgenden Erwägung – eingetreten werden.