Er begründete seine Rechtsbegehren damit, dass er über kein nicht deklariertes Einkommen verfüge und aufgrund seiner körperlichen Behinderung sowie weitere Umstände, welche teilweise durch Verweigerung der Unterstützung durch die SHB mitverschuldet worden seien, keine billigere Wohnung gefunden habe. Schliesslich könne er auch keine Arbeitsstelle finden. Er bekomme zwar noch keine Unterstützung der Invalidenversicherung (IV), jedoch habe ihm die Arbeitsvermittlungsstelle der IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (IV-Stelle) bestätigt, dass es für ihn auf dem herkömmlichen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich sei, eine Stelle zu finden.