Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Verbeiständung mit Peter Stein zu bewilligen. Zudem seien ihm die monatlichen Unterstützungsleistungen im Sinne von vorsorglichen Massahmen für die Dauer des Verfahrens im bisherigen Umfang auszurichten. Er begründete seine Rechtsbegehren damit, dass er über kein nicht deklariertes Einkommen verfüge und aufgrund seiner körperlichen Behinderung sowie weitere Umstände, welche teilweise durch Verweigerung der Unterstützung durch die SHB mitverschuldet worden seien, keine billigere Wohnung gefunden habe.