Die SHB wies diese Einsprache mit Einspracheentscheid vom 29. April 2011 ab und führte aus, dass A.____ nur an einer leichten Gehbehinderung leide und folglich bezweifelt werde, dass er tatsächlich alles unternommen habe, eine günstigere Wohnung zu finden. Ihm sei es auch zumutbar gewesen, etwa einen Mitbewohner zu finden, um die Wohnkosten auf ein angemessenes Mass zu reduzieren. Dagegen hat A.____, erneut vertreten durch Peter Stein, am 1. Juni 2011 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat) erhoben und den Antrag gestellt, es sei der Entscheid unter o/e Kostenfolge aufzuheben.