Dagegen erhob A.____, vertreten durch Fürsprecher Peter Stein, am 4. April 2011 Einsprache und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung; alles unter o/e Kostenfolge. Er begründete seine Einsprache mit dem Umstand, dass er entgegen der Annahme der SHB über keine Einkünfte verfüge, welche er ihr gegenüber nicht deklariert habe. Schliesslich gestalte sich die Suche nach einer Wohnung und einem Arbeitsplatz aufgrund seiner Behinderung schwierig.