Zudem leben seine Mutter und zwei seiner Brüder in Nigeria, was seine Integration zweifellos erleichtern wird. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass eine Wegweisung nach Nigeria sein Todesurteil bedeuten würde, werden die diesbezüglichen Ausführungen weder substantiiert begründet noch in irgendeiner Weise belegt, weshalb sie als reine Schutzbehauptungen zu werten sind und im vorliegenden Zusammenhang nicht berücksichtigt werden können.