Er hat keine Kinder und seine Ehe ist mittlerweile gerichtlich getrennt. Dass er und seine Ehefrau sich vorgenommen hätten, es nochmals mit ihrem Eheleben zu probieren und seine Ehefrau ihm nochmals eine Chance gegeben habe, wird vom Beschwerdeführer lediglich behauptet, aber in keiner Weise belegt. Den Akten kann im Gegenteil entnommen werden, dass eine versuchte Kontaktaufnahme des Beschwerdeführers zu seiner Ehefrau scheiterte und sich diese von ihm scheiden lassen will. Was die Wegweisung des Beschwerdeführers in seine Heimat anbelangt, so ist diese als zumutbar anzusehen.