4.6 Der Beschwerdeführer wurde zu Freiheitsstrafen wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz von 18 Monaten und 2 ¼ Jahren verurteilt. Bezüglich der letzteren Verurteilung wird im Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 7. April 2011 ausgeführt, dass das Verschulden des Beschwerdeführers schwer wiege. Der Beschwerdeführer habe durch den Transport von fast einem Kilogramm Kokain vorsätzlich den organisierten Drogenhandel unterstützt. Als nicht Süchtiger habe er aus rein finanziellen Motiven gehandelt.