Da er mit seiner jetzigen Situation jedoch nicht zufrieden sei, hätten er und seine Ehefrau sich vorgenommen, es nochmals mit ihrem Eheleben zu probieren und seine Ehefrau habe ihm nochmals eine Chance gegeben. Im Weiteren macht der Beschwerdeführer geltend, dass er sich, sobald er wieder in Freiheit sei, mit seinem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen werde, um wieder dort zu arbeiten und sich weiter zu integrieren. Da er die deutsche Sprache bereits ein wenig beherrsche, werde ihm dies möglich sein.