D. Mit Urteil vom 7. April 2011 wurde der Beschwerdeführer vom Strafgericht Basel-Stadt der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 2 ¼ Jahren verurteilt. Das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 12. März 2009 wurde für vollziehbar erklärt.