B. Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 12. März 2009 wurde der Beschwerdeführer der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. C. Am 3. November 2009 wurde der Beschwerdeführer vom Amt für Migration verwarnt und darauf hingewiesen, dass er mit der Wegweisung zu rechnen habe, falls er erneut straffällig werden oder in anderer Weise negativ in Erscheinung treten sollte.