://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 1'400.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des Staates. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Präsidentin Gerichtsschreiberin i.V. Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht