Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht als Ausnahme vom Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens - die kantonalen Behörden nicht daran, sofort ein fremdenpolizeiliches Verfahren zu eröffnen (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 30. Juni 2005, 2A.8/2005 E. 3.1). 5.4 Es stellt sich die Frage, ob die Beschwerdeführer im vorliegenden Fall während des hängigen Asylverfahrens ein fremdenpolizeiliches Verfahren um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einleiten können. Dabei ist zu prüfen, ob sie sich grundsätzlich auf einen Anspruch im Sinne von Art. 14 Abs. 1 AsylG berufen können.