4. Dem Beschwerdeführer wird eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'951.-- (inkl. Auslagen und 8 % MWSt) zugesprochen, welche jeweils zu einem Drittel, d.h. im Umfang von je Fr. 1'317.--, der Baurekurskommission des Kantons Basel-Landschaft, den Beschwerdegegnern 2-4 und der Einwohnergemeinde G.____ auferlegt wird. Präsidentin Gerichtsschreiber Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht