2. Die Angelegenheit wird zur Neuverlegung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens an die Baurekurskommission des Kantons Basel- Landschaft zurückgewiesen. 3. Den Beschwerdegegnern 2-4 wird ein Verfahrenskostenanteil in der Höhe von Fr. 750.-- auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2'200.-- wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.