Entsprechend dem Verfahrensausgang ist dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung zuzusprechen, welche zu je einem Drittel der Baurekurskommission, den Beschwerdegegnern und der Beigeladenen aufzuerlegen ist. Ausgehend von dem in der Honorarnote vom 29. Februar 2012 ausgewiesenen Aufwand zuzüglich drei Stunden für die heutige Parteiverhandlung sowie Auslagen in der Höhe von Fr. 158.50 ist diese auf insgesamt Fr. 3'951.-- (inkl. Mehrwertsteuer von 8 %) festzusetzen. Die Baurekurskommission, die Beschwerdegegner sowie die Beigeladene haben dem Beschwerdeführer somit jeweils Fr. 1'317.-- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer von 8 %) zu bezahlen.