Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.5 Das Zonenreglement für das Bau- und Landschaftsgebiet (ZBL) der Einwohnergemeinde G.____ vom 19. November 1980 sieht in Ziffer 2 des Normblatts Nr. ZR 5/63 vor, dass ausserhalb des Baugebiets liegende Parzellenteile (ausgenommen Wald) in die Berechnung der Nutzung einbezogen werden können, wobei die innerhalb des Baugebiets zulässige Nutzung höchstens um 20 % überschritten werden darf. Die fragliche Bestimmung ist nach ihrem Wortlaut auf Parzellenteile ausserhalb des Baugebiets beschränkt.